Die EU-Rechtsgrundlage: Mitteilung und GARAN-Label

Dieser Artikel erklärt, worauf die Pflicht beruht, ab wann sie gilt und was genau verlangt wird. Er ersetzt keine Rechtsberatung — für die Richtigkeit der Angaben in deinem Shop bist du verantwortlich.

Woher die Pflicht kommt

Die Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 hat die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU geändert. Sie führt zwei neue, aufeinander abgestimmte Darstellungen ein: eine harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und eine harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie.

Wie diese beiden Darstellungen aussehen müssen, legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025 fest — Anhang I die Mitteilung, Anhang II die Kennzeichnung. Die Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat; sie muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.

⚠️ Wichtig: Beides gilt ab dem 27-09-2026. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Die Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung (Anhang I)

Nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe l der Richtlinie 2011/83/EU musst du Verbraucher auf ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht hinweisen, bevor sie durch einen Vertrag oder ein Vertragsangebot gebunden sind. Dieser Hinweis muss in hervorgehobener Weise und in der Form der harmonisierten Mitteilung erfolgen.

  • Sie gilt für den Verkauf von Waren an Verbraucher — unabhängig davon, ob eine Garantie besteht.
  • Kein Element ist editierbar. Wortlaut, Farben, Schrift und Anordnung sind vorgegeben.
  • Im Online-Shop muss die Mitteilung farbig dargestellt werden. Schwarz-Weiß ist nur außerhalb des Online-Fernabsatzes erlaubt.
  • Für den Aushang im Ladengeschäft ist die Mindestgröße A4; größere Formate bis A1 sind zulässig.
  • Der QR-Code führt zur Sprachauswahl des Portals „Ihr Europa“ der Kommission.

Das GARAN-Label (Anhang II)

Die Kennzeichnung betrifft eine freiwillige Leistung des Herstellers — die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie nach Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2019/771. Für dich als Händler wird sie nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe ea und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe la der Richtlinie 2011/83/EU verpflichtend, sobald alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Hersteller gewährt die Garantie — nicht du als Verkäufer.
  • Sie deckt die gesamte Ware ab, nicht nur einen Teil davon.
  • Sie läuft mehr als zwei Jahre.
  • Sie kostet den Verbraucher nichts zusätzlich.
  • Der Hersteller stellt dir diese Information zur Verfügung.
⚠️ Wichtig: Fehlt eine dieser Bedingungen, darf das Label nicht erscheinen. Zwei Jahre genau reichen nicht — verlangt sind mehr als zwei Jahre. Eine Garantie, die nur den Akku oder nur den Rahmen abdeckt, qualifiziert ebenfalls nicht.

Was am Label geändert werden darf

Nur drei Angaben sind editierbar. Alles andere — der Titel „GARAN“, das Häkchen, der Verweis auf die gesetzliche Gewährleistung, das Kalendersymbol, der QR-Code und die Fußzeile „Herstellergarantie in Jahren“ in allen Amtssprachen — ist fest:

  • die Dauer in Jahren anstelle von „XX“,
  • der Name des Herstellers anstelle von „Brand/Trademark“,
  • die Modellkennung anstelle von „Model identifier“.

Genau diese drei Felder pflegst du in der App. Der QR-Code des Labels führt zur Seite der Kommission zur gewerblichen Haltbarkeitsgarantie.

Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Dinge

Das ist der häufigste Denkfehler, und die EU hat die beiden Darstellungen genau deshalb aufeinander abgestimmt:

Gesetzliche Gewährleistung Herstellergarantie (GARAN)
Grundlage Gesetz, Richtlinie (EU) 2019/771 Freiwilliges Versprechen des Herstellers
Verpflichtet Dich als Verkäufer Den Hersteller
Dauer Mindestens zwei Jahre, national länger möglich Mehr als zwei Jahre, sonst kein Label
Anzeige Shop-weit, immer Nur bei den Produkten, für die sie besteht
Tarif In jedem Tarif enthalten Ab dem Start-Tarif

Die App vermischt die Begriffe an keiner Stelle. Schaltest du GARAN für ein Produkt aus, verschwindet nur das Label — die gesetzliche Gewährleistungsmitteilung bleibt.

Was die App für dich übernimmt und was nicht

Die App gibt die amtlichen Vorlagen unverändert wieder und spielt sie in der passenden Sprachfassung an den Pflichtflächen aus. Sie kann aber nicht prüfen, ob eine Garantie tatsächlich kostenlos ist, die ganze Ware abdeckt und länger als zwei Jahre läuft. Diese Bestätigung gibst du bewusst selbst — mit dem Häkchen Qualifizierte Herstellergarantie vorhanden am Produkt.

💡 Hinweis: Weiterführende Informationen der Kommission findest du im Portal „Ihr Europa“. Der volle Verordnungstext steht in EUR-Lex unter CELEX 32025R1960.
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